Indikationen für stationären Aufenthalt
Für eine stationäre Behandlung bei uns sind erforderlich:
- eine ärztliche Zuweisung durch den bisher behandelnden Arzt.
- ein Vorgespräch bei uns, in dem wir mit dem Patienten die Ziele, Inhalte und der Rahmen einer allfälligen Behandlung bei uns klären, die Indikation und die Eignung unseres Angebots bestätigen und seine Motivation für eine Behandlung vertiefen.
- der Eintrittswunsch des Patienten nach dem Vorgespräch.
- die Kostengutsprache durch einen Kostenträger, die wir nach dem Vorgespräch beantragen. Sobald sie eingetroffen ist, wird der definitive Eintritts-Termin vereinbart.
Eine intensive stationäre psychiatrisch-psychotherapeutisch-psychosomatische Behandlung bei uns ist indiziert, wenn:
- eine psychische Krankheit vorliegt in einem Schweregrad, der eine intensive psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung in einem offenen Rahmen erfordert.
- die Aussicht besteht, dass mit der geplanten Behandlung in der verfügbaren Zeit ausreichend Fortschritte erzielt werden können.
- ein Wechsel in eine Umgebung, die ganz auf eine intensive Behandlung ausgerichtet ist, erforderlich ist.
- ambulant oder tagesklinisch nicht genügend Fortschritte erzielt werden konnten und können bzw. eine derartige Behandlung nicht (mehr) ausreicht bzw. nicht genügend schnell greift.
Die Indikationskriterien werden auf dem beiliegenden Merkblatt ausführlicher dargestellt.
Bei Fragen und Unklarheiten hilft Ihnen gerne unsere fachlicher Auskunftsdienst weiter (Kaderarzt oder –psychologe, erreichbar über unser Kliniksekretariat)