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Finanzierung

Wir kümmern uns um die Kostengutsprache.

Nach dem Vorgespräch und dem gemeinsamen Entscheid für Ihren Aufenthalt in der Klinik Schützen holen wir die Kostengutsprache Ihrer Krankenkasse oder einer anderen zuständigen Versicherung ein.

Welche Kosten fallen an und wer übernimmt sie?

Wir sind ein anerkannter Leistungserbringer, stehen auf der Spitalliste des Kantons Aargau und sind Vertragspartner der Krankenkassen.

Für Patientinnen und Patienten aus dem Kanton Aargau werden die Kosten aus der Grundversorgen gedeckt. Zudem wurden Verträge mit Krankenkassen über weitere Versicherungsleistungen abgeschlossen.

Patientinnen und Patienten, die nicht im Kanton Aargau wohnhaft sind, benötigen eine Zusatzversicherung für den Spitalaufenthalt in der Kategorie Privat, Halbprivat oder „Allgemein, ganze Schweiz“, damit die Kosten gedeckt sind.

In den allgemeinen Vertragsbedingungen Ihrer Kasse finden Sie die für Sie geltenden genauen BestimmungenIn unseren Tagespauschalen sind sämtliche Leistungen (Behandlung, Therapie, Medikamente, Unterkunft und Gastronomie) enthalten, unter Berücksichtigung Ihres Versicherungsstatus.

Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter.

 
 
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